Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass [...]
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